Haus Neuschwander
Impression Lindenstrasse
Kontakt

Ferienwohnungen Neuschwander
98693 Ilmenau
Lindenstraße 37
Tel.: 03677 68080 oder 0170 7350 200
E-Mail: info@ferienwohnungen-ilmenau.de

Wir beantworten Mails, die über unsere Buchungsanfrage eingehen, in der Regel binnen weniger Stunden.



ANREISEZEITEN:
Wir sind wegen unserer Fahrlehrertätigkeit und auch sonst sehr viel unterwegs. Damit niemand vor verschlossener Tür stehen muss, ist eine vorherige Vereinbarung Ihres Eintreffens am Anreisetag zwingend notwendig.

Melden sie sich bitte über die Mobilfunknummer 0170 7350 200 und vereinbaren Sie mit uns einen Anreisezeitpunkt. Wir sind dann in wenigen Minuten am vereinbarten Ort. 

Nach 19.30 sind wir nur noch selten erreichbar.


Wir beantworten gerne Ihre noch offenen Fragen über Telefon oder über E-Mail..

Wir wünschen eine unfallfreie Anreise, einen angenehmen Aufenthalt im schönen Ilmenau und hoffen, dass Sie sich in Ilmenau und in unserem Hause wohlfühlen. 

 

 

 


AGB für Ferienwohnungen und Zimmer

§ 1. Abschluss des Mietvertrages
Die Anmeldung kann schriftlich und mündlich oder fernmünd­lich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Mieter auch verbind­lich für alle anderen Nutzer der Nichtraucher-Fewo/Zimmer. Mit Annahme der Buchungsbestätigung erkennt der Mieter die All­gemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt nach Ablauf der Stornie­rungsfrist und der Leistung einer gegebenenfalls geforderten An­zahlung (ca. 30 %) verbindlich zu­stande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der An­meldung ab, so hat der Mieter post­wendend, in jedem Falle rechtzeitig vor Anlauf der Stornierungsfrist zu reklamieren. Der Ver­mieter erstellt sodann binnen einer Woche eine neue Bu­chungs­bestätigung. Der Ver­trag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zu­stande, wenn der Mieter innerhalb der neuen
Stor­nierungsfrist nicht schriftlich storniert.
Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere und Fahrräder (auch Roller) sind in den Wohnungen nicht erlaubt.
§ 2. Rücktritt vom Mietvertrag
Der Mieter kann jederzeit ohne Kosten vor Ab­lauf der verein­barten Stornierungsfrist von der Buchung zurücktreten. Die Stornierungs­frist bezieht sich auf den Tag nach Erhalt der Buchungsbestäti­gung. Die Bu­chungsbestätigung gilt nach Ab­lauf von drei Ta­gen als zugestellt. Sie gelten gleichermaßen für Mieter und Vermieter. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Auch eine Änderungskündigung bzw. eine Stornierung muss schriftlich, auch per E-Mail, erfolgen. Maß­geblich für die Wirksamkeit des Rücktritts, der Stornie­rung oder der Änderungskündigung ist der Zugang der Stornierung bei dem Vermieter. Bei Rücktritt vom Mietver­trag nach Ablauf der Stornierungsfrist kann der Vermieter den verein­barten Mietpreis abzüglich 30 % Eigenersparnis vom Mieter verlangen.
§ 3. Rücktrittskostenversicherung
Kann der Mietvertrag wegen unabwendbarer Er­eignisse oder höhe­rer Gewalt nicht erfüllt werden, so können dennoch die o. a. ange­messenen Ent­schädigung verlangt werden. Der Vermieter ist ent­sprechend versichert. Dem Mieter wird anheimgestellt, dies eben­falls über eine Reiserücktrittsversicherung zu tun.
§ 4. Fälligkeit und Zahlung des Mietpreises
Der Mietpreis wird mit Ablauf der Stornierungs­frist fällig. Woh­nungsmieten sind übli­­­­­­­­cherweise im Voraus zu zahlen. Dies gilt auch für Fewo. Die Begleichung der Rechnung erfolgt im Gegensatz zu Hotelrechnungen bereits am Tage der Ankunft. Für die Zahlung des Mietpreises ist allein der Mieter, nicht etwa seine Gäste, verant­wortlich. Soll Teilzahlung erfol­gen, muss dies vorher schriftlich vereinbart werden.
§ 5. Leistungen und Preise    
Der Mietpreis wird mit Ablauf der Stornierungs­frist, spätestens bei Bezug der Wohnung fällig. Wohnungsmieten sind übli­­­­­­­­cher­weise im Voraus zu zahlen. Dies gilt auch für Fewo. Die Beglei­chung der Rechnung erfolgt im Gegensatz zu Hotelrechnungen bereits am Tage der Ankunft (+ 3 Tage). Für die Zahlung des Mietpreises ist allein der Mieter, nicht etwa seine Gäste, ver­antwortlich. Soll Teilzahlung erfol­gen, muss dies vorher schrift­lich vereinbart werden.
§ 6. Leistungs- und Preisänderungen
Die Preise sind für Mieter und Vermieter gemäß der in der Bun­desrepublik Deutschland allgemein gültigen Preisgleitklausel für vier Monate ver­bindlich. Weicht der Vermieter nach vier Mo­naten von den vereinbarten Preisen um mehr als 5 % nach oben ab, so hat der Mieter ein sofortiges Rücktrittsrecht. Es entstehen dem Mieter keine Kosten. Eine Preisänderung wird dem Mieter un­verzüglich mittels Einschreiben mitgeteilt. Eine Kündigung des Mietvertrages wegen Preisände­rung muss eben­falls per Einschreiben beim Ver­mieter binnen 7 Tagen nach Kenntnis­nahme der Preiserhöhung eingegangen sein.
§ 7. Anreisezeit / Abreisezeit / Übergabe der Fewo/Zimmer
Die Übergabe der Fewo an den Mieter erfolgt bei Anreise. Die An-reisezeiten sind im Voraus zu ver­einbaren. Für die Vereinba­rung der Anreisezeit ist der Mieter verantwortlich. Eine Terminver­einbarung kann bereits bei der Anmel­dung, spätestens aber am Vortag des Anreisetages telefonisch oder schriftlich getroffen wer­den.
Der Vermieter ist außerhalb der vereinbarten Anreisezeit re­gelmäßig nur über Mo­biltelefon 0170 7350 100 / 200 erreichbar.
Die Übergabe der Fewo/Zimmer an den Ver­mieter erfolgt am Tage des Auszuges, un­mittelbar vor der Abreise. Die Abreisezeit kann am
Vortag der Abreise vereinbart werden. Sollte der Mieter aus irgend­einem Grunde die Fewo/Zimmer nicht wie vereinbart räumen kön­nen, hat der Mieter dies spätes­tens am Vortage dem Vermieter mitzuteilen, damit ein neuer Über­gabetermin vereinbart werden kann. Die Übergabe dauert ca. 5-10 Minuten. Der Mieter ist gehal­ten, diese Zeit einzu­pla­nen. Der Vermieter kann auf die förmliche Übergabe der Woh­nung, sowohl bei der Anreise wie bei der Abreise verzichten. Der Vermieter verzichtet hiermit jedoch nicht automa­tisch auf eventuelle Schadenersatzansprüche. 
§ 8.Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Leistungs­vereinbarung.
§ 9. Haftung der Mieter
Der Mieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine üb­lich, ordent­liche Nutzung der Fewo/Zimmer.
Unübliche bzw. außerordentliche Nutzung, wie zum Beispiel Rauchen in Nichtraucherwohnungen, macht in der Regel eine außerordentliche Reinigung (z.B. Vorhänge usw.) notwen­dig. Für die außerordentliche Grundreinigung entstehen dem Mieter Mehrkosten in Höhe von 50,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. = 59,50 Euro.
Mängel vor der Übergabe der Fewo/Zimmer sind schriftlich zu fixieren. Män­gel bei Antritt der Nutzung sind dem Vermieter unver­züglich zur Kenntnis zu geben und werden durch den Vermieter unver­züglich abgestellt. Minderung des Mietpreises ist nur möglich, wenn der Vermieter gemeldete Mängel durch gröbli­ches Verschul­den nicht unverzüglich abstellt. Eine Minderung des Mietpreises tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel rechtzeitig anzu­zeigen. Der Mieter haftet auch für Schäden durch seine Besucher verursacht werden. Der Mieter haftet insbe­sondere auch die empfangenen Schlüssel der Haus-Schließanlage.
§ 10.Beschränkung der Haftung
Vermieter und Mieter haften nicht für mittelbare und Folgeschä­den.
§ 11.Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsmängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an der Schadens­minderung mitzuwirken, insbe­sondere voraussehbare Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
§ 12.Ansprüche  und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vortragsgemäßer Erbringung der verein­barten Leistungen hat der Mieter innerhalb eines Monats nach ver­traglich vorgesehener Been­digung des Mietvertrages gegen­über der Vermieter geltend zu machen.  Nach Ablauf der Frist kann der Mieter Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Ver­schulden den an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Ver­tragliche Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung be­ginnt mit dem Tag, an dem der Mietvertrag dem Vortrag nach enden sollte.
§ 13.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages oder der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Miet­vertrages zur Folge. Im Übrigen gelten die anwendbaren gesetz­lichen Be­stimmungen des BGB.
§ 14.Gerichtsstand
Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mie­ters maßgebend. Aus­nahmen: Die Klage richtet sich gegen Voll­kaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemei­nen Gerichts­stand im Inland haben.  Oder gegen Personen, die nach Vertragsab­schluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Aus­land verlegt haben. Oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf­enthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhe­bung nicht bekannt ist.  In diesen Fällen ist der Sitz des Ver­mieters maßgebend.
§ 15. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden dass der Eingangsbereich (Haustür) per Kamera überwacht wird. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

AGB-Empfehlung des Bundesverbandes der Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen (BVFF).
                                
 ©  Neuschwander 07/2022

Impressum:
HAUS NEUSCHWANDER
Heinz Neuschwander
98693 Ilmenau
Lindenstraße 37

Tel.:0170 7350 200
E-Mail: info@ferienwohnungen-ilmenau.de
St.Nr.: 154/160/25204

Konzeption, Realisierung, Webdesign:
Olaf Gottschall


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